Recht:Artikel 7 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung
Artikel Nr. | 7 |
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Kapitel | II Grundsätze |
Abschnitt | |
Erwägungsgründe | Recht:Erwägungsgrund 32 DSGVO, Recht:Erwägungsgrund 33 DSGVO, Recht:Erwägungsgrund 42 DSGVO, Recht:Erwägungsgrund 43 DSGVO |
Inkrafttretensdatum | |
Letzte Änderung | |
Historie | |
Außerkrafttretensdatum | |
Vorhergehende Seite | Artikel 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung |
Folgende Seite | Artikel 8 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft |
Entscheidungen Datenschutzbehörde | Bezeichnung |
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ATDSB 011 | Abgewiesene Beschwerde bezüglich der Verletzung im Recht auf Widerspruch und Geheimhaltung (Medienunternehmen) |
ATDSB 017 | Berechtigtes Prüfverfahren wegen einem Formular, das nicht den Vorgaben der DSGVO entspricht |
ATDSB 022 | Stattgegebene Beschwerde bezüglich der Verletzung im Recht auf Geheimhaltung (Sportverband) |
ATDSB 024 | Amtswegiges Prüfverfahren wegen Verletzungen von Pflichten nach der DSGVO |
ATDSB 032 | Abgewiesene Beschwerde wegen Verletzung im Recht auf Auskunft und zurückgewiesene Beschwerde wegen einer Verletzung der Rechtmäßigkeit der Einwilligung |
ATDSB 039 | Stattgegebene Beschwerde wegen einer Verletzung im Grundrecht auf Datenschutz |
ATDSB 043 | Stattgegebene Beschwerde bezüglich einer Verletzung im Recht auf Löschung (Mobilfunkanbieter) |
ATDSB 048 | Beschwerde, der teilweise Folge gegeben wird, wegen Verletzung im Recht auf Geheimhaltung sowie im Recht auf Information |
ATDSB 049 | Automatische Einwilligung zur Bildverarbeitung bei Fahrt mit Sommerrodelbahn |
ATDSB 063 | Abgewiesene Beschwerde wegen nicht erfolgter partieller, sondern vollständiger Löschung (Stammkundenprogramm) |
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Nachrichten | Titel |
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01.02.2021 1 | Facebook plant bildschirmfüllende Datenschutz-Hinweise |
01.03.2023 1 | Nach Google Fonts Abmahnwelle muss Anwalt aus Niederösterreich um seine Zulassung fürchten |
02.02.2021 1 | Belgische Datenschutzbehörde verhängt 50.000 € Geldstrafe gegen Family Service |
02.05.2021 1 | Norwegische Datenschutzbehörde erlässt vorläufigen Bußgeldbescheid über 25 Mio NOK (~2,5 Mio €) gegen Disqus Inc. |
02.06.2022 1 | Studie zu Dark Patterns im Auftrag der EU-Komission veröffentlicht |
02.11.2023 1 | Hamburgischer Datenschutzbeauftragter HBfDI äussert sich zu geplantem Bezahlabo von Meta (Facebook und Instagram) |
03.05.2022 1 | Deutschland: Datenschutzkonferenz mehrheitlich gegen Adresshandel als Geschäftsmodell |
03.08.2021 2 | jö-Bonus-Club erhält Millionenstrafe wegen unzureichender Information über Datenverarbeitung |
04.03.2022 2 | Datenschutz NGO noyb startet zweite Beschwerdewelle gegen irreführende Cookie-Banner |
04.10.2023 1 | Facebook und Instagram mit konkreten Plänen für werbefreies Abomodell |
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(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
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(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.