Recht:Erwägungsgrund 169 DSGVO
Aus Datenschutzhandbuch
Inkrafttretensdatum | 2018/05/25 |
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DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen |
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Artikel 93 DSGVO Ausschussverfahren |
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Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn anhand vorliegender Beweise festgestellt wird, dass ein Drittland, ein Gebiet oder ein bestimmter Sektor in diesem Drittland oder eine internationale Organisation kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, und dies aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist.