Recht:§ 51 Zusammenarbeit mit der Datenschutzgesetz Datenschutzbehörde: Versionsgeschichte

Wechseln zu: Navigation, Suche

Zur Anzeige der Änderungen einfach die zu vergleichenden Versionen auswählen und die Schaltfläche „Gewählte Versionen vergleichen“ klicken.

  • (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version
  • Uhrzeit/Datum = Version zu dieser Zeit, Benutzername/IP-Adresse des Bearbeiters, K = Kleine Änderung
  • (Aktuell | Vorherige) 10:55, 9. Aug. 2017Datenschutzplattform Redaktion (Diskussion | Beiträge). . (575 Bytes) (+575 Bytes). . (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Datenschutzgesetz 2018 |Paragraph=51 |Hauptstück=3 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicherheitspolizei einschließlich des polizeilichen…“)