Recht:Artikel 1 DSGVO Gegenstand und Ziele

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Artikel Nr. 1
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt
Erwägungsgründe Recht:Erwägungsgrund 13 DSGVO
Inkrafttretensdatum
Letzte Änderung
Historie
Außerkrafttretensdatum
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Entscheidungen DatenschutzbehördeBezeichnung
ATDSB 036Zurückgewiesene Beschwerde über die Verletzung im Recht auf Löschung
NachrichtenTitel
06-02-2019 2Neue Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde
11.11.2020 1Widerstand gegen geplante Aufweichung der Verschlüsselung durch EU-Minsterrat
15-11-2020 1EU-Ministerrat verlangt „gezielte Vorratsdatenspeicherung“
18-02-2020 2Kroatische EU-Ratspräsidentschaft dämpft die Erwartungen auf Fortschritte im Bereich der ePrivacy

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.