Recht:Artikel 21 DSGVO Widerspruchsrecht

Aus Datenschutzhandbuch
Version vom 4. August 2017, 12:01 Uhr von Datenschutzplattform Redaktion (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Artikel Nr. 21
Kapitel III Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Erwägungsgründe Recht:Erwägungsgrund 69 DSGVO, Recht:Erwägungsgrund 70 DSGVO
Inkrafttretensdatum
Letzte Änderung
Historie
Außerkrafttretensdatum
Vorhergehende Seite Artikel 20 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit
Folgende Seite Artikel 22 DSGVO Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Entscheidungen DatenschutzbehördeBezeichnung
ATDSB 011Abgewiesene Beschwerde bezüglich der Verletzung im Recht auf Widerspruch und Geheimhaltung (Medienunternehmen)
ATDSB 063Abgewiesene Beschwerde wegen nicht erfolgter partieller, sondern vollständiger Löschung (Stammkundenprogramm)
ATDSB 095Abgewiesene Beschwerde wegen Verletzung im Recht auf Löschung (Schnittarchiv des DÖW)
NachrichtenTitel
17.08.2022 1Deutsches Online-Handelsregister stößt auf Kritik von Datenschützern
18.08.2022 1EDSA verabschiedet verbindlichen Beschluss zur Streitbeilegung gem. Art 65 DSGVO über die Bußgeldbemessung für den Hotelkozern Accor
19.01.2022 1Unrechtmäßige Nutzung von Kundendaten zu Telemarketingzwecken: Italienischer Energiekonzern muss 26,5 Mio € Strafe zahlen
19.10.2021 4Sky Italia erhält Millionenstrafe wegen ungültigen Einwilligungen der Datenweitergabe zur Werbezwecken

(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.

(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.