Recht:Artikel 99 DSGVO Inkrafttreten und Anwendung

Aus Datenschutzhandbuch
Wechseln zu: Navigation, Suche
Artikel Nr. 99
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Abschnitt
Erwägungsgründe Recht:Erwägungsgrund 171 DSGVO
Inkrafttretensdatum
Letzte Änderung
Historie
Außerkrafttretensdatum
Vorhergehende Seite Artikel 98 DSGVO Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
Folgende Seite

Inkrafttreten und Anwendung

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.