Recht:Datenschutz-Grundverordnung

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VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 27. April 2016

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:


KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen


KAPITEL II Grundsätze


KAPITEL III Rechte der betroffenen Person


KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter


KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen


KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden


KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz


KAPITEL VIII Rechtsbehelfe Haftung und Sanktionen


KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen


KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte


KAPITEL XI Schlussbestimmungen


Erwägungsgründe