Recht:Datenschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. August 2017, 11:54 Uhr

Datenschutzgesetz

Artikel 1 (Verfassungsbestimmung)

… weitere ErgebnisseDer Datenwert „=“ kann einem Attribut des Datentyps Zahl nicht zugeordnet werden sondern bspw. der Datenwert „3“.


Artikel 2

1. Hauptstück

Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung und ergänzende Regelungen

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen


2. Abschnitt: Datenverarbeitungen zu spezifischen Zwecken

3. Abschnitt: Bildverarbeitung

2. Hauptstück

Organe

1. Abschnitt: Datenschutzrat

2. Abschnitt: Datenschutzbehörde

3. Abschnitt: Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

4. Abschnitt: Kontrollorgane

5. Abschnitt: Besondere Befugnisse der Datenschutzbehörde

3. Hauptstück

Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicherheitspolizei einschließlich des polizeilichen Staatsschutzes, des militärischen Eigenschutzes, der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung und des Maßnahmenvollzugs


1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt: Rechte der betroffenen Person


3. Abschnitt: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

4. Abschnitt: Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

4. Hauptstück

Besondere Strafbestimmungen

5. Hauptstück

Schlussbestimmungen