Recht:Erwägungsgrund 48 DSGVO
Aus Datenschutzhandbuch
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Inkrafttretensdatum | 2018/05/25 |
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DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen |
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Artikel 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung |
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Verantwortliche, die Teil einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Einrichtungen sind, die einer zentralen Stelle zugeordnet sind können ein berechtigtes Interesse haben, personenbezogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe für interne Verwaltungszwecke, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Beschäftigten, zu übermitteln. Die Grundprinzipien für die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb von Unternehmensgruppen an ein Unternehmen in einem Drittland bleiben unberührt.