Recht:Erwägungsgrund 110 DSGVO
Aus Datenschutzhandbuch
Version vom 20. März 2019, 15:20 Uhr von Datenschutzplattform Redaktion (Diskussion | Beiträge)
Inkrafttretensdatum | 2018/05/25 |
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DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen |
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Artikel 47 DSGVO Verbindliche interne Datenschutzvorschriften |
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Jede Unternehmensgruppe oder jede Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, sollte für ihre internationalen Datenübermittlungen aus der Union an Organisationen derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, genehmigte verbindliche interne Datenschutzvorschriften anwenden dürfen, sofern diese sämtliche Grundprinzipien und durchsetzbaren Rechte enthalten, die geeignete Garantien für die Übermittlungen beziehungsweise Kategorien von Übermittlungen personenbezogener Daten bieten.