Recht:Erwägungsgrund 167 DSGVO
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Version vom 20. März 2019, 16:02 Uhr von DSA02 (Diskussion | Beiträge)
Inkrafttretensdatum | 2018/05/25 |
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DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen |
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Artikel 93 DSGVO Ausschussverfahren |
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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, wenn dies in dieser Verordnung vorgesehen ist. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission besondere Maßnahmen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen erwägen.