Recht:Erwägungsgrund 3 DSGVO

Aus Datenschutzhandbuch
Version vom 20. März 2019, 15:47 Uhr von Datenschutzplattform Redaktion (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
{| class="wikitable"

! Nummer | 3

|}
Inkrafttretensdatum 2018/05/25
Letzte Änderung
Historie
Außerkrafttretensdatum


Vorhergehende Seite Erwägungsgrund 2 DSGVO
Folgende Seite Erwägungsgrund 4 DSGVO


Zweck der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Harmonisierung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung sowie die Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten.