Recht:Erwägungsgrund 79 DSGVO
Aus Datenschutzhandbuch
Version vom 20. März 2019, 16:11 Uhr von Datenschutzplattform Redaktion (Diskussion | Beiträge)
Inkrafttretensdatum | 2018/05/25 |
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Letzte Änderung | |
Historie | |
Außerkrafttretensdatum |
DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen |
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Artikel 26 DSGVO Gemeinsam Verantwortliche |
Artikel 32 DSGVO Sicherheit der Verarbeitung |
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Zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie bezüglich der Verantwortung und Haftung der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter bedarf es — auch mit Blick auf die Überwachungs- und sonstigen Maßnahmen von Aufsichtsbehörden — einer klaren Zuteilung der Verantwortlichkeiten durch diese Verordnung, einschließlich der Fälle, in denen ein Verantwortlicher die Verarbeitungszwecke und -mittel gemeinsam mit anderen Verantwortlichen festlegt oder ein Verarbeitungsvorgang im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführt wird.