Recht:§ 67 Datenschutzgesetz Verweisungen

Aus Datenschutzhandbuch
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Hauptstück 5 Schlussbestimmungen
Abschnitt
Inkrafttretensdatum 2018/05/25
Letzte Änderung
Historie
Außerkrafttretensdatum
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§ 67. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.