Quelltext der Seite Recht:§ 10 DSG 2000 Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur Erbringung von Dienstleistungen
Sie sind nicht berechtigt, die Seite zu bearbeiten. Grund:
Sie können den Quelltext dieser Seite betrachten und kopieren.
Die folgende Vorlage wird auf dieser Seite verwendet:
Zurück zur Seite Recht:§ 10 DSG 2000 Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur Erbringung von Dienstleistungen.