Recht:Datenschutzgesetz

Aus Datenschutzhandbuch
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Datenschutzgesetz

Artikel 1 (Verfassungsbestimmung)


Artikel 2

1. Hauptstück

Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung und ergänzende Regelungen

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen


2. Abschnitt: Datenverarbeitungen zu spezifischen Zwecken


3. Abschnitt: Bildverarbeitung


2. Hauptstück

Organe

1. Abschnitt: Datenschutzrat


2. Abschnitt: Datenschutzbehörde


3. Abschnitt: Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen


4. Abschnitt: Kontrollorgane


5. Abschnitt: Besondere Befugnisse der Datenschutzbehörde


3. Hauptstück

Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicherheitspolizei einschließlich des polizeilichen Staatsschutzes, des militärischen Eigenschutzes, der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung und des Maßnahmenvollzugs


1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen


2. Abschnitt: Rechte der betroffenen Person


3. Abschnitt: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter


4. Abschnitt: Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen


4. Hauptstück

Besondere Strafbestimmungen


5. Hauptstück

Schlussbestimmungen