Recht:Erwägungsgrund 100 DSGVO
Aus Datenschutzhandbuch
| Inkrafttretensdatum | 2018/05/25 |
|---|---|
| Letzte Änderung | |
| Historie | |
| Außerkrafttretensdatum |
| DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen |
|---|
| Artikel 42 DSGVO Zertifizierung |
| Vorhergehende Seite | Erwägungsgrund 99 DSGVO |
|---|---|
| Folgende Seite | Erwägungsgrund 101 DSGVO |
Um die Transparenz zu erhöhen und die Einhaltung dieser Verordnung zu verbessern, sollte angeregt werden, dass Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegel und -prüfzeichen eingeführt werden, die den betroffenen Personen einen raschen Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger Produkte und Dienstleistungen ermöglichen.