Recht:Erwägungsgrund 76 DSGVO

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! Nummer | 76

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Inkrafttretensdatum
Letzte Änderung
Historie
Außerkrafttretensdatum
DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen
Artikel 24 DSGVO Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 32 DSGVO Sicherheit der Verarbeitung
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Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person sollten in Bezug auf die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung bestimmt werden. Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt.