Recht:Erwägungsgrund 95 DSGVO: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Datenschutzhandbuch
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Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen. | Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen. |
Aktuelle Version vom 20. März 2019, 16:16 Uhr
Inkrafttretensdatum | 2018/05/25 |
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Letzte Änderung | |
Historie | |
Außerkrafttretensdatum |
DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen |
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Artikel 36 DSGVO Vorherige Konsultation |
Vorhergehende Seite | Erwägungsgrund 94 DSGVO |
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Folgende Seite | Erwägungsgrund 96 DSGVO |
Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.