Entscheidungen Datenschutzbehörde | Bezeichnung |
---|
ATDSB 025 | Abgewiesene Beschwerde über die Verletzung im Recht auf Berichtigung (BMF) |
ATDSB 063 | Abgewiesene Beschwerde wegen nicht erfolgter partieller, sondern vollständiger Löschung (Stammkundenprogramm) |
Nachrichten | Titel |
---|
03.05.2024 1 | Beschwede gegen OpenAI wegen Verletzung von Betroffenenrechten |
15.08.2024 1 | Deutschland: BfDi formuliert Anforderungen an DSGVO-konforme Messenger |
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.