Recht:Erwägungsgrund 88 DSGVO

Aus Datenschutzhandbuch
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! Nummer | 88

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Inkrafttretensdatum
Letzte Änderung
Historie
Außerkrafttretensdatum
DSGVO-Artikel, die diesen Erwägungsgrund umsetzen
Artikel 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 34 DSGVO Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
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Bei der detaillierten Regelung des Formats und der Verfahren für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sollten die Umstände der Verletzung hinreichend berücksichtigt werden, beispielsweise ob personenbezogene Daten durch geeignete technische Sicherheitsvorkehrungen geschützt waren, die die Wahrscheinlichkeit eines Identitätsbetrugs oder anderer Formen des Datenmissbrauchs wirksam verringern. Überdies sollten solche Regeln und Verfahren den berechtigten Interessen der Strafverfolgungsbehörden in Fällen Rechnung tragen, in denen die Untersuchung der Umstände einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten durch eine frühzeitige Offenlegung in unnötiger Weise behindert würde.