Recht:Datenschutzgesetz 2000

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Datenschutzgesetz 2000

Artikel 1 (Verfassungsbestimmung)

… weitere ErgebnisseDer Datenwert „=“ kann einem Attribut des Datentyps Zahl nicht zugeordnet werden sondern bspw. der Datenwert „3“.

1. Abschnitt: Allgemeines


2. Abschnitt: Verwendung von Daten

3. Abschnitt: Datensicherheit

4. Abschnitt: Publizität der Datenverarbeitungen

5. Abschnitt: Die Rechte des Betroffenen

6. Abschnitt: Rechtsschutz

7. Abschnitt: Kontrollorgane

8. Abschnitt: Besondere Verwendungszwecke von Daten

9. Abschnitt: Besondere Verwendungsarten von Daten

9a. Abschnitt: Videoüberwachung

10 . Abschnitt: Strafbestimmungen

11. Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen